Emissionserklärung 2012

Rechtliche Grundlage:

11. BImSchV vom 05.03.2007

Erklärungszeitraum:

Das Jahr 2012

Abgabetermin:

31.05.2013

Als Betreiber einer erklärungspflichtigen immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage erhalten Sie von der für Sie zuständigen Behörde die Aufforderung zur Abgabe der Emissionserklärung für das Jahr 2012. Sofern Sie in den letzten Jahren für eine neue Anlage eine Genehmigung erhalten haben, ist eine neue Erklärung abzugeben.

Für die Erstellung (Fortschreibung) Ihrer Emissionserklärung sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:

1.      (Anpassung der) Gliederung der Anlage in Anlagenteile und Quellen,

2.      (Aktualisierung der) Quellendaten,

3.      (Aktualisierung der) Daten zur Leistung und Auslastung der Anlage und Anlagenteile,

4.      Bestimmung der Jahresmengen von emissionsrelevanten Produktions-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Energieträgern,

5.      Analyse von Messberichten im Hinblick auf Abluftmenge, Emissionen, Massenkonzentration, Betriebsstunden etc. oder alternativ Bestimmung der Jahresemissionen anhand von Berechnungen oder Schätzungen.

6.      Übertragung der Daten in das von den katasterführenden Stellen vorgeschriebene Datenformat (BUBE)

 

Gerne bin ich Ihnen bei der Erledigung dieser - nur alle vier Jahre anstehenden - Aufgabe behilflich. Auf Grund meiner umfangreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet kann ich Ihnen diese Dienstleistung zudem sehr kostengünstig anbieten.

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